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Es gibt nicht nur im Strafrecht, sondern auch bei der Frage des Führerausweisentzugs Zusatzmassnahmen, wenn eine Straftat zur Beurteilung vorliegt, welche vor dem ersten Ausweisentzug passiert ist, aber erst jetzt beurteilt wird, demgemäss kann der Strassenverkehrsteilnehmer davon profitieren, weshalb Einsprachen sich lohnen können.