Covidbetrug als Urkundenfälschung/Betrug und neu auch Geldwäscherei

Covidbetrug, Urkundenfälschung/Betrug, Geldwäscherei

Die Staatsanwaltschaft lässt es nicht mit Betrug und Urkundenfälschung, sondern klagt neu auch Geldwäscherei ein, also Handlungen, welche geeignet sind, die Ermittlung der Herkunft, Auffindung und Einziehung von Vermögenswerten zu vereiteln, welche aus dem Covidbetrug stammen, insbesondere wenn Gelder aus dem Covid Kredit ins Ausland verschoben werden oder aufs Privatkonto und von dort bar abgehoben werden; die Strafen sind drastisch mit Freiheitsstrafe und für Ausländer Landesverweisung, alles meistens verknüpft mit Misswirtschaft und Unterlassung der Buchführung.

 

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Carlo Häfeli
Carlo Häfeli
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