Wer einen Briten anstellt, muss nach dessen Bewilligung fragen

Autor: Carlo Häfeli

Eine kleine Gmbh stellt einen Engländer ein 2022 und geht davon aus, dass die Engländer noch EU sind oder bilateral Schweiz/GB Freizügigkeit geregelt ist. Falsch: Die Staatsanwaltschaft spricht den Geschäftsführer schuldig der fahrlässigen Beschäftigung eines Ausländers ohne Bewilligung im Sinne von Art.117 AIG und wirft ihm vor, er hätte Abklärungen treffen müssen hinsichtlich des genauen Aufenthaltsstatus des Engländers bei den Schweizer Behörden, denn dann wäre ihm mitgeteilt worden, dass Staatsangehörige aus Grossbritanien als Folge des Brexit ab dem 1.1.2021 nicht mehr ohne gültige Arbeitsbewilligung zur Ausübung einer Arbeitstätigkeit berechtigt waren.

 

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Carlo Häfeli
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