Prozesskostenvorschuss in Ehescheidung

Autor: Carlo Häfeli

Ein Prozesskostenvorschuss, obwohl häufig von Ehefrauen verlangt, wird in den seltensten Fällen gutgeheissen, dass die Frau über genügend eigene Mittel verfügt, um Anwalt und Gericht zu bezahlen, dass die Frau Vermögen hat, oder dass der Ehemann weder vermögensmässig noch einkommensmässig in der Lage ist, den Vorschuss zu zahlen, wobei wichtig ist, vor Gericht Transparenz über die finanziellen Verhältnisse zu schaffen, was im Detail und im Einzelfall abzuwägen ist.

 

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Carlo Häfeli
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