Korruptionsvorwürfe an die Adresse von Sebastian KURZ , auch in der Schweiz strafbar?

Autor: Carlo Häfeli

Kurz wird gemäss Tages-Anzeiger von einem Mitbeschuldigten/vielleicht Kronzeuge vorgeworfen, er habe Aufträge verteilt, wonach Steuergelder veruntreut, Medien manipuliert und korrumpiert worden seien, also nur Vorwürfe, Beweise und Verurteilungen gibt es noch nicht.

Was gilt es für Lehren zu ziehen aus diesen Vorwürfen:

Handy Chats richtig löschen, dass diese nicht wiederhergestellt werden können.

Zweitens nicht die Presse involvieren oder als Mittäter korrumpieren, das gibt nur Aerger und der Bumerang kommt von derselben Presse.

Drittens können auch Regierungsmitglieder allgemeine Delikte wie Veruntreuung oder Betrug begehen, die Strafbarkeit kristallisiert sich nicht in Amtsdeliken, in Wahlfälschung und Wahlbestechung oder Beleidigung eines fremden Staates oder verbotenem Nachrichtendienst, siehe auch Art.322octies StGB, Bestechung von Presse und Privaten.

Selbstverständlich ist noch die Immunität zu prüfen bei Regierungsmitgliedern, welche noch im Amt sind, was z.B. auf Monsieur Macron zutrifft, der noch sicherlich 5 Jahre Zeit, um sich Gedanken zu machen über Auftragsvergaben an amerikanische Beratungs- und Revisionsfirmen. Hier gilt die Unschuldsvermutung.

 

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Carlo Häfeli
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