20 Jahre unschuldig im Gefängnis

Autor: Carlo Häfeli

Der Tages Anzeiger zeigt auf, dass ein Norweger in Norwegen 2002 wegen Vergewaltigung und Ermordung zweier Mädchen verurteilt wurde und nun nach 20 Jahren freigelassen, weil der Staatsanwalt erkannte, dass Viggo Kristiansen nicht der Täter sein konnte, was dieser auch immer bestritten hatte.

Was für Folgen bringt das mit sich finanzieller Art und Weise: Ich denke , dass die Opfer die Genugtuung und den Schadenersatz in der Höhe von 165’000 nicht zurückzahlen müssen, weder gegenüber dem Staat als Opferhilfe, noch gegenüber dem Täter, wenn dieser was bezahlt hat bzw. von seinem Vermögen Geld abgezweigt worden ist.

Wichtiger ist aber , dass er wegen Falschurteil lange im Strafvollzug war und deshalb eine Entschädigung zugute hat, sein Anwalt fordert 3 Millionen Franken.

In der Schweiz ist es üblich, dass CHF 200 pro Tag als Regel bezahlt werden, was in der Schweiz 1,46 Mio ausmachen würde. Da er die Tat immer bestritten hat, ist meines Erachtens keine Reduktion möglich, sondern eher eine Erhöhung aufgrund des unglaublich langen rechtswidrigen Freiheitsentzugs von 20 Jahren. Er ist heute 43jährig gemäss Presse, also 23 Jahre als er in den Strafvollzug gehen musste, immer hin gibt es keine Todesstrafe in Norwegen, aber selbst hier ist es lächerlich, wenn der Generalstaatsanwalt gemäss Presse angibt: er lasse alle Vorwürfe fallen und entschuldige sich für die begangene Ungerechtigkeit.

Das grösste Problem bleibt bei den Eltern und Verwandten, weil sie damit neu im ungewissen sind, wer überhaupt der Täter war, allenfalls ein Verwandter, mit dem sie weiterhin Kontakt haben. Deshalb ist der Grundsatz in dubio pro reo sehr sehr wichtig, auch wenn insbesonderer Boulevardblätter mit diesem Grundsatz hie und da Mühe haben und es lieben, ihre Artikel mit einer Vorverurteilung bestens zu verkaufen.

 

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Carlo Häfeli
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