Kurzarbeit bei Betrieben im Touristikbereich

Limo und Busunternehmen

Amt für Wirtschaft und Arbeit verneint ab 1.4.2022 Kurzarbeit bei Betrieben im Touristikbereich


Mit Entscheid vom 25.7.2022 hat das Amt für Wirtschaft und Arbeit bei einem Limo und Busunternehmen mit vorwiegend chinesischen Gästen eine ausserordentliche und aussergewöhnliche Situation verneint, indem festgehalten wurde, dass die Chinesen sowieso nicht oder nicht mehr so zahlreich kommen, so dass das Touristikunternehmen auf Gäste anderer Länder zurückgreifen muss und sich im Rahmen der Schadenminderungspflicht sich an die neuen Gegebenheiten anzupassen hat, und somit Arbeitsausfall dem normalen Betriebsrisiko zuzuordnen sei und keine aussergewöhnliche Situation mehr bestehe, Corona werde bestehen bleiben, die Tourismuszahlen und Frequenzen an den Flughäfen würden steigen, so dass diese Managment- und Akquisitionsfehler des Unternehmens im Vordergrund stünden, wofür der Staat finanziell nicht einzutreten habe.

 

  Einspracheentscheid

 

Carlo Häfeli
Carlo Häfeli
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