Kann der Arbeitgeber einem Mitarbeiter verbieten, für China/chinesische Unternehmen zu arbeiten?

Neue Zürcher Zeitung

Die NZZ vom 19.10.2022 beschreibt den britischen Aufruhr, da ehemalige Piloten der Royal Air Force lukrative Angebote von China als Piloten mit Lohn von CHF 270’000 CHF pro Jahr annehmen.


Der Schweizerische Private Arbeitgeber kann im Arbeitsvertrag eine Konkurrenzklausel im Rahmen von maximal 3 Jahren definieren, wobei das Konkurrenzverbot dahinfällt, wenn der Arbeitgeber kündigt und international ausserhalb der Schweiz zu diesem Unternehmen auch ei Konkurrenzverhältnis besteht. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Mitarbeiter beim ausländischen Staat oder Staatsunternehmen tätig ist oder bei einem privaten. Nach drei Jahren ist der Mitarbeiter frei, ausser sein Arbeiten verstösst gegen strafrechtliche Bestimmungen, sei es gegen Art.162 StGB also Verstoss gegen das Fabrikations-oder Geschäftsgeheimnis oder sein Handeln entspreche dem wirtschaftlichen Nachrichtendienst. Ob die Schweizer Militärpiloten dienstrechtlich noch weitere Beschränkungen haben nach dem Ausscheiden aus dem Staatsdienst muss abgeklärt werden.

 

  NZZ

 

Carlo Häfeli
Carlo Häfeli
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