Ist eine Arbeitgeberkündigung gültig, wenn ich krank bin?

Arbeitsunfähigkeit ist nicht arbeitsplatzbezogen

Das schweizerische Obligationenrecht schützt den Arbeitnehmer vor Arbeitgeberkündigungen im Falle von Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit, siehe Art.336c OR.

Es gibt aber drei Vorbehalte, erstens die Arbeitsunfähigkeit ist nicht arbeitsplatzbezogen und zweitens die Sperrfrist ist bereits abgelaufen, d.h. ich habe keinen Kündigungsschutz, wenn ich im ersten Dienstjahr länger als 30 Tage krank bin, wenn ich im 5. Dienstjahr länger als 90 Tage krank bin, und drittens, wenn das Arztzeugnis gefälscht ist, wenn es ein Gefälligkeitszeugnis ist oder eine Arbeitsunfähigkeit beschreibt, die länger als 8 Tage zurückliegt.

  Gesetztext

Carlo Häfeli
Carlo Häfeli
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