Gilt die gesetzliche Fürsorgepflicht einer Ballettschule für minderjährige Tänzerinnen nicht?

Tages Anzeiger vom 24.10.2022

Der Tages Anzeiger vom 24.10.2022 berichtet über Zustände, wonach minderjährige Tänzerinnen wegen Abgemagertheit ins Spital eingeliefert worden seien, diese vom Tanzlehrer belästigt worden sein sollen, wonach der Fettanteil zu hoch sei unter gleichzeitigem ins Bein kneifen sowie mit Sprüchen “ du musst jetzt so tanzen, dass ich dich ficken möchte“.

Karrieresucht macht allem Anscheine nach psychisch abhängig wie bei Weinstein in Hollywood von Personen, welche Dir die bestmögliche Rolle verschaffen, wobei ich denke, dass auch für den Tanzbetrieb die Fürsorgepflicht gilt und damit auch eine vorsätzliche oder fahrlässige Tatbegehung im Sinne von Art.219 StGB, da wenn die Vorwürfe nachgewiesen werden, wohl eine Verletzung vorliegt, welche die körperliche und seelische Entwicklung der jungen Tänzerin gefährdet. Ein Rechtfertigungsgrund gibt es nicht, eine Zustimmung in die eigene Körperverletzung ist wohl kaum zulässig bei Minderjährigen.

 

 

Carlo Häfeli
Carlo Häfeli
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