Massenentlassungen wie bei Twitter nach Schweizerischem Arbeitsrecht

Tages-Anzeiger

Elon Musk hat gemäss Tages-Anzeiger die Hälfte der Belegschaft per mail entlassen und der Personalchef von Twitter suche wieder neue Mitarbeiter oder wolle die Wiederanstellung.

Im Schweizer Recht sind Massenentlassungen zulässig, sofern die Arbeitnehmer informiert und angehört werden, der Entscheid dem Amt für Wirtschaft und Arbeit Zürich schriftlich angezeigt wird und dann mit vertraglicher Kündigungsfrist der Arbeitsvertrag aufgelöst wird.

Konzerne wei Credit Suisse oder GAV Betriebe suchen einen Sozialplan, so auch Zimmer in Winterthur. Dabei gilt der Wortlaut des Sozialplans als Grundlage für mögliche Arbeitnehmeransprüche, wobei die Zahlungen natürlich in der Höhe von paar tausend Franken sind, und nicht wie in Amerika in Millionenhöhe. Vertragsfreiheit in Würde wie in der Schweiz ist dem Cowboy Stil der Amerikaner wohl vorzuziehen, vielleicht weniger spektakulär und narzistisch wie bei Musk, aber einiges besser als jede Lösung in Deutschland oder der EU.

 

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Carlo Häfeli
Carlo Häfeli
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