
Eine Solche Urkunde ist top, gilt sie doch als sofort vollstreckbar und ist ein Rechtsöffnungstitel, auch wenn sie mehr kostet als eine normale handschriftlich unterzeichnete Urkunde.
Wichtig ist aber ,dass die Zahlungsfälligkeit nicht an Konditionen gebunden ist, wie die Zahlung wird fällig, wenn ein bestimmter Geldbetrag bei Dritten freigegeben ist und an den Schuldner ausbezahlt ist oder wenn eine Drittperson Ihre Zustimmung erteilen muss oder wenn vorab noch Grundpfandschulden mit dem Geldbetrag gedeckt werden müssen.
Also je klarer einfacher und ohne Einreden und Einwendungen die Schuldanerkennung ist, desto grösser die Chance, dass damit das Betreibungsverfahren rasch durchgezogen werden kann, umso mehr diese Urkunde auch als Arrestgrund dienen kann.